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   VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372   

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https://dejure.org/2008,54193
VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372 (https://dejure.org/2008,54193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372 (https://dejure.org/2008,54193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 19 ZB 06.3372 (https://dejure.org/2008,54193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Agrarinvestitionsförderprogramm; Rücknahme eines Subventionsbescheides und Rückforderung; Bestimmtheit des Rückforderungsbetrages; Rechtswidrigkeit der Subvention; Verbot einer Aufstockung des Bestandes an Schweineplätzen; Erklärung der Einkommens- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Die Frist beginnt erst, wenn sich die Behörde der Notwendigkeit, über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden, bewusst geworden ist (BVerwG vom 19.12.1984 - Großer Senat - BVerwGE 70, 356/360 und vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360).

    Die Jahresfrist wird daher selbst dann nicht durch den Erlass des Verwaltungsakts in Gang gesetzt, wenn eine bewusste und gewollte Fehlentscheidung vorliegt, mit der dem Begünstigten ein rechtswidriger Vorteil zugewendet werden soll (BVerwG vom 19.12.1984 a.a.O. S. 365).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Die Frist beginnt erst, wenn sich die Behörde der Notwendigkeit, über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden, bewusst geworden ist (BVerwG vom 19.12.1984 - Großer Senat - BVerwGE 70, 356/360 und vom 24.1.2001 BVerwGE 112, 360).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Nicht nur Behörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte sind zur Umdeutung befugt (BVerwG vom 10.6.1981 BVerwGE 62, 300; J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 23 zu § 113).
  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 19 ZB 08.489

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides; materielle

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Unter diesen Umständen ist die in Nr. 4 des Bescheides auch terminlich festgelegte Zahlungsverpflichtung nicht vollstreckbar und genügt auch den berechtigten Interessen des Klägers nicht (im Einzelnen vgl. die Entscheidung des Senats vom 22. April 2008 - Az. 19 ZB 08.489 - zu einem vergleichbaren Fall).
  • VG Regensburg, 11.05.2006 - RN 7 K 05.1070
    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Die Auffassung, die Aufhebung eines Zuwendungsbescheides sei rechtswidrig, wenn sie wegen Unterschreitens der (durch Ministerialschreiben festgelegten) Mindesthaltungsdauer erfolgt und einen Antrag betrifft, der vor dem Schreiben des Staatsministeriums vom 5. Februar 2003 gestellt worden ist (S. 2 der Stellungnahme der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.8.2006 für das Verfahren W 6 K 06.551 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg; sinngemäß ebenso Verwaltungsgericht Regensburg jeweils vom 11.5.2006 Az. RN 7 K 05.684 und RN 7 K 05.1070), ist daher nur dann zutreffend, wenn sich ein Zusammenhang zwischen der Aufstockung des Schweinebestandes und dem geförderten Vorhaben auch nicht aus anderen Umständen ergibt.
  • VG Regensburg, 11.05.2006 - RN 7 K 05.684
    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372
    Die Auffassung, die Aufhebung eines Zuwendungsbescheides sei rechtswidrig, wenn sie wegen Unterschreitens der (durch Ministerialschreiben festgelegten) Mindesthaltungsdauer erfolgt und einen Antrag betrifft, der vor dem Schreiben des Staatsministeriums vom 5. Februar 2003 gestellt worden ist (S. 2 der Stellungnahme der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.8.2006 für das Verfahren W 6 K 06.551 vor dem Verwaltungsgericht Würzburg; sinngemäß ebenso Verwaltungsgericht Regensburg jeweils vom 11.5.2006 Az. RN 7 K 05.684 und RN 7 K 05.1070), ist daher nur dann zutreffend, wenn sich ein Zusammenhang zwischen der Aufstockung des Schweinebestandes und dem geförderten Vorhaben auch nicht aus anderen Umständen ergibt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für

    Allerdings muss auch insoweit der allgemeine Grundsatz gelten, dass Offensichtliches nicht näher begründet werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 13; BAG, Urt. v. 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 -, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 3/21 -, juris Rn. 93 m. w. N.; Urt. d. Senats v. 13.11.2023 - 3 KN 1 /20 -, juris Rn. 82).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Allerdings muss auch insoweit der allgemeine Grundsatz gelten, dass Offensichtliches nicht näher begründet werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 13; BAG, Urt. v. 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 -, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 3/21 -, juris Rn. 93 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Allerdings muss auch insoweit der allgemeine Grundsatz gelten, dass Offensichtliches nicht näher begründet werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 13; BAG, Urt. v. 24.03.1977 - 3 AZR 232/76 -, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 16.05.2008 - 19 ZB 06.3372 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.2021 - 2 LB 3/21 -, juris Rn. 93 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Offensichtliches muss aber nicht näher begründet werden (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 -, juris Rn. 38; VGH München, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 19 ZB 06.3372 -, juris Rn. 2; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 83; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 124a Rn. 100 , jeweils zur Begründung des Zulassungsantrags; die dortigen Anforderungen gelten nach Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht jedoch entsprechend, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3).
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